❓ Genehmigungspflichtige Maßnahmen beim Denkmalschutz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Genehmigungspflicht für Maßnahmen am Denkmalschutz in Hessen. Es werden Fragen zu Anträgen, Genehmigungen und Verfahrensdauern gestellt, um die Praxis der Unteren Denkmalschutzbehörden zu beleuchten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Unteren Denkmalschutzbehörden, Denkmalbesitzer sowie die zuständigen Denkmalfachbehörden in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Anträge auf genehmigungspflichtige Maßnahmen, den Genehmigungen und Ablehnungen sowie der Dauer der Verfahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im Jahr 2019 alle Entscheidungen der Unteren Denkmalschutzbehörden einvernehmlich mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen getroffen wurden. Es wurden keine Dissenzverfahren durchgeführt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Genehmigungspflichtige Maßnahmen gemäß HDSchG § 18 in Hessen gut geregelt sind, da es im Jahr 2019 keine abgelehnten Anträge gab. Die Anfrage enthält spezifische Fragen zu den Anträgen und deren Bearbeitungszeiten.