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HessenKleine AnfrageAfD

Dokument 20/2426

16. Juli 2026Dokument 20/2426 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
zahnärztliche Versorgungmedizinische Versorgungszentrenländliche RegionenInvestorenGesundheitsversorgung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die zahnärztliche Versorgung in Hessen thematisiert, insbesondere die Gründung und Verbreitung von zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (ZMVZ) in städtischen versus ländlichen Regionen. Der Fragesteller äußert Bedenken, dass ZMVZ vor allem in einkommensstarken städtischen Gebieten entstehen und dadurch die flächendeckende Versorgung in ländlichen Regionen gefährdet wird.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem ländliche Regionen in Hessen, Zahnärzte, die in Einzelpraxen arbeiten, sowie die Bevölkerung, die auf eine wohnortnahe zahnärztliche Versorgung angewiesen ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, ob die Landesregierung Maßnahmen plant, um die zahnärztliche Versorgung in unterversorgten ländlichen Regionen sicherzustellen und ob Überlegungen bestehen, die Zulassung von ZMVZ auf bestimmte Regionen zu beschränken.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine aktuellen Pläne zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen, da laut Kassenzahnärztlicher Vereinigung (KZVH) keine unterversorgten Planungsbereiche in Hessen existieren. Es gibt auch keine Überlegungen, die Zulassung von ZMVZ auf strukturschwache Regionen zu beschränken.

⚡ Einordnung

Die Diskussion um die zahnärztliche Versorgung in Hessen ist politisch relevant, da die Konzentration von ZMVZ in städtischen Gebieten zu einer Unterversorgung in ländlichen Regionen führen könnte. Kritiker befürchten, dass renditeorientierte Investoren die Qualität der Versorgung beeinträchtigen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2426, Wahlperiode 20, eingereicht 17. Februar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.