❓ Rückbau und Entsorgung von Windkraftanlagen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Herausforderungen beim Rückbau und der Entsorgung von Windkraftanlagen, insbesondere im Hinblick auf die Entsorgung von CFK-haltigen Abfällen und die finanziellen Sicherheitsleistungen der Betreiber.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Windkraftanlagen, Umweltbehörden und die allgemeine Öffentlichkeit in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Kenntnis der Landesregierung über die Empfehlungen des Bundesumweltamtes, zur Einschätzung des Regelungsbedarfs und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Windkraftabfällen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass die Empfehlungen des Bundesumweltamtes bekannt sind und sieht Regelungsbedarf bei der Produktverantwortung für Rotorblätter. Es wird erläutert, dass Betreiber bei Stilllegung der Anlagen Maßnahmen zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen vorlegen müssen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es eine Finanzierungslücke zwischen den Sicherheitsleistungen der Betreiber und den Rückbaukosten geben könnte. Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Überprüfung der Sicherheitsleistungen angekündigt und unterstützt die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Schaffung einheitlicher Standards.