❓ Dokument 20/2448
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Praxis der Gemeinnützigkeit von Bürgerbusvereinen in Hessen thematisiert. Die Fragesteller möchten klären, ob die Gemeinnützigkeit suggeriert wird und welche Unterstützung die Landesregierung den Betreibern bietet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerbusvereine in Hessen, die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sowie die Kommunen, die diese Dienste anbieten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Wahrnehmung der Gemeinnützigkeit in Informationsveranstaltungen, der Unterstützung durch die Landesregierung bei Differenzen mit der Steuerverwaltung und der Fortbildung der Stiftung 'Miteinander-in-Hessen'.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung stellt klar, dass die Gemeinnützigkeit nicht suggeriert wird und dass die Regelungen zur Gemeinnützigkeit bekannt sind. Es wird keine Unterstützung für Initiativen oder Fortbildung der Stiftung als notwendig erachtet.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die Gemeinnützigkeit von Bürgerbusvereinen ist politisch relevant, da sie die Finanzierung und den Betrieb dieser wichtigen sozialen Dienste beeinflusst. Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, was auf unterschiedliche Auffassungen über die Unterstützung von Ehrenamtlichen hinweist.