❓ Online-Wahlen bei den hessischen Hochschulwahlen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Matthias Büger thematisiert die Durchführung von Online-Wahlen an hessischen Hochschulen und die damit verbundenen Herausforderungen wie niedrige Wahlbeteiligung und rechtliche Vorgaben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Studierenden und Hochschulen in Hessen, die an den Wahlen teilnehmen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Anzahl der jährlichen Wahlen, zur Wahlbeteiligung, zur Form der Wahlen und zu den verwendeten IT-Programmen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Durchführung von Wahlen eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Hochschulen ist und dass es keine einheitlichen Vorgaben für Online-Wahlen gibt. Die Wahlbeteiligung ist in vielen Fällen niedrig, und es werden verschiedene IT-Programme für Online-Wahlen genannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller weisen auf die niedrige Wahlbeteiligung hin, die an einigen Hochschulen unter 15% liegt. Die Landesregierung nennt die gesetzlichen Anforderungen an die Wahlen und die Rolle des BSI bei der Zertifizierung von Wahlsoftware.