❓ Familiennachzug bei Flüchtlingen/Asylbewerbern in Hessen - Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den rechtlichen Rahmen und die Zuständigkeiten für den Familiennachzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Hessen. Die Fragesteller erkundigen sich nach den rechtlichen Definitionen und den zuständigen Behörden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Flüchtlinge und Asylbewerber in Hessen sowie deren Familienangehörige, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen möchten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der rechtlichen Definition des Familiennachzugs, den zuständigen Behörden in Hessen und der Anzahl der Anträge auf Familiennachzug seit 2010.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung definiert den Familiennachzug gemäß dem Aufenthaltsgesetz und nennt die zuständigen Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die kommunalen Ausländerbehörden. Konkrete Zahlen zu Anträgen und Einreisen werden nicht bereitgestellt, da die Datenerfassung erst seit 2017 erfolgt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass eine erhebliche Anzahl von Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Hessen eingereist ist. Die Landesregierung gibt an, dass die Erfassung von Daten zum Familiennachzug erst seit 2017 erfolgt und keine umfassenden Zahlen für die Jahre davor vorliegen.