❓ Barrierefreie Bahnhöfe und Bushaltestellen in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Bushaltestellen in Hessen. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Anzahl der Bahnhöfe, die nicht der 1.000-Reisende-Regel unterliegen, sowie nach der Barrierefreiheit der jeweiligen Einrichtungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Reisende, insbesondere Menschen mit Behinderungen, sowie die Betreiber der Bahnhöfe und Bushaltestellen in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen konkret nach der Anzahl der Bahnhöfe in Hessen, die nicht der 1.000-Reisende-Regel unterliegen, und nach der Barrierefreiheit der Bahnhofsgebäude und Gleisanlagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es in Hessen insgesamt 499 Schienenverkehrsstationen gibt, von denen 416 durch die DB Station & Service AG betrieben werden. 185 dieser Stationen haben mehr als 1.000 Reisende täglich und unterliegen somit nicht der 1.000-Reisende-Regel. Von diesen 185 Stationen sind 125 stufenfrei erreichbar. Bei den Bushaltestellen gibt es 31.497 Haltestellenpositionen, von denen etwa 35 % barrierefrei sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD haben die Anfrage eingereicht. Die DB Station & Service AG ist für die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus zuständig. Die Landesregierung nennt spezifische Zahlen zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe und Bushaltestellen.