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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Barrierefreie Bahnhöfe und Bushaltestellen in Hessen

20. Februar 2020Dokument 20/2458 · WP 20Hessen
Arno Enners, Volker Richter, Claudia Papst-Dippel, Andreas Lichert, Klaus Gagel
BarrierefreiheitBahnhöfeBushaltestellenHessenÖffentlicher Verkehr
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Bushaltestellen in Hessen. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Anzahl der Bahnhöfe, die nicht der 1.000-Reisende-Regel unterliegen, sowie nach der Barrierefreiheit der jeweiligen Einrichtungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Reisende, insbesondere Menschen mit Behinderungen, sowie die Betreiber der Bahnhöfe und Bushaltestellen in Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen konkret nach der Anzahl der Bahnhöfe in Hessen, die nicht der 1.000-Reisende-Regel unterliegen, und nach der Barrierefreiheit der Bahnhofsgebäude und Gleisanlagen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass es in Hessen insgesamt 499 Schienenverkehrsstationen gibt, von denen 416 durch die DB Station & Service AG betrieben werden. 185 dieser Stationen haben mehr als 1.000 Reisende täglich und unterliegen somit nicht der 1.000-Reisende-Regel. Von diesen 185 Stationen sind 125 stufenfrei erreichbar. Bei den Bushaltestellen gibt es 31.497 Haltestellenpositionen, von denen etwa 35 % barrierefrei sind.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD haben die Anfrage eingereicht. Die DB Station & Service AG ist für die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus zuständig. Die Landesregierung nennt spezifische Zahlen zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe und Bushaltestellen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2458, Wahlperiode 20, eingereicht 20. Februar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.