❓ Dokument 20/2459
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Hessen und die Maßnahmen der Landesregierung zur Erreichung dieser Barrierefreiheit bis 2022.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, die auf barrierefreien Zugang zu Verkehrsmitteln angewiesen sind, sowie die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Definition von 'vollständiger Barrierefreiheit', den Maßnahmen der Landesregierung, Ausnahmetatbeständen und der Einschätzung zur Erreichung der Barrierefreiheit bis 2022 gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht die Verantwortung für die Barrierefreiheit im ÖPNV bei den Aufgabenträgern. Es wird festgestellt, dass eine vollständige Barrierefreiheit bis 2022 nicht erreicht werden kann, aufgrund der Komplexität der notwendigen Anpassungen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Herausforderungen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV auf und verdeutlicht die Notwendigkeit von Fördermitteln und klaren Konzepten zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderungen.