❓ IT-Beauftragte an hessischen Schulen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Notwendigkeit und die Herausforderungen von IT-Beauftragten an hessischen Schulen im Kontext des DigitalPakts Schule. Es wird die Bedeutung des First-Level IT-Supports hervorgehoben, um die digitale Ausstattung der Schulen nachhaltig zu nutzen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Lehrkräfte, Schüler und Schulträger an hessischen Schulen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der gesetzlichen Grundlage für den Einsatz von IT-Beauftragten, der Betreuungsquote, der Anzahl der Schulen ohne IT-Beauftragte, den Gründen dafür, der Berechnung der Entlastungsstunden und der Möglichkeit einer Bezahlung aus IT-Mitteln.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine spezielle gesetzliche Regelung für IT-Beauftragte gibt. Die durchschnittliche Betreuungsquote und die Anzahl der Schulen ohne IT-Beauftragte sind nicht konkret erfasst. Der IT-Support ist unterschiedlich organisiert, und die Entlastungsstunden werden aus dem Schuldeputat bereitgestellt. Externe IT-Beauftragte werden als unterstützend angesehen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass der digitale Support an Schulen unzureichend ist. Die Landesregierung hat keine spezifischen Daten zur Betreuungsquote und zur Anzahl der Schulen ohne IT-Beauftragte. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Lehrkräfte von technischen Aufgaben zu entlasten.