❓ Videoüberwachung / Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Einsatz von Videoüberwachung und Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Hessen. Es wird diskutiert, ob diese Technologien mit den Grundrechten der Bürger vereinbar sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger in Hessen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, sowie die Polizei und Sicherheitsbehörden, die diese Technologien einsetzen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, wie die Hessische Landesregierung die Videoüberwachung und Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bewertet und welche rechtlichen Grundlagen dafür bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hebt hervor, dass Videoüberwachung zur Prävention von Straftaten beiträgt und dass es bisher keine Testanwendungen für Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Hessen gibt. Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz dieser Technologien sind im Hessischen Sicherheitsgesetz verankert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit von Gesichtserkennung mit den Grundrechten. Die Landesregierung verweist auf die gesunkene Kriminalitätsrate und die Bedeutung von Videoüberwachung für die öffentliche Sicherheit. Es werden keine spezifischen Zahlen zur Anzahl der eingesetzten Kameras oder zur Effektivität der Maßnahmen genannt.