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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Videoüberwachung / Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

21. Februar 2020Dokument 20/2466 · WP 20Hessen
Dirk Gaw, Klaus Herrmann
VideoüberwachungGesichtserkennungÖffentlicher RaumSicherheitDatenschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert den Einsatz von Videoüberwachung und Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Hessen. Es wird diskutiert, ob diese Technologien mit den Grundrechten der Bürger vereinbar sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürger in Hessen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, sowie die Polizei und Sicherheitsbehörden, die diese Technologien einsetzen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, wie die Hessische Landesregierung die Videoüberwachung und Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bewertet und welche rechtlichen Grundlagen dafür bestehen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hebt hervor, dass Videoüberwachung zur Prävention von Straftaten beiträgt und dass es bisher keine Testanwendungen für Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Hessen gibt. Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz dieser Technologien sind im Hessischen Sicherheitsgesetz verankert.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit von Gesichtserkennung mit den Grundrechten. Die Landesregierung verweist auf die gesunkene Kriminalitätsrate und die Bedeutung von Videoüberwachung für die öffentliche Sicherheit. Es werden keine spezifischen Zahlen zur Anzahl der eingesetzten Kameras oder zur Effektivität der Maßnahmen genannt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2466, Wahlperiode 20, eingereicht 21. Februar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.