❓ Rundfunkbeitrag
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der Beitreibung von Rundfunkbeiträgen in Hessen und den damit verbundenen Zwangsmaßnahmen. Es wird untersucht, welche Behörden dafür zuständig sind und welche Maßnahmen gegen säumige Zahler ergriffen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürger in Hessen, die Rundfunkbeiträge zahlen müssen, sowie die zuständigen Stadt- und Kreiskassen, die für die Beitreibung verantwortlich sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den zuständigen Behörden für die Beitreibung, der Anzahl der eingeleiteten Zwangsmaßnahmen, Pfändungen und der Höhe der ausstehenden Beiträge.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Stadt- und Kreiskassen für die Beitreibung zuständig sind. Es liegen keine Daten über die Anzahl der Zwangsmaßnahmen vor, jedoch wurden im Zeitraum von 2013 bis 2019 insgesamt 636.531 Vollstreckungsersuchen an die Kassen gerichtet. Zum 31.12.2019 waren ausstehende Rundfunkbeiträge in Höhe von 35.009.068,59 € offen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und der Auswirkungen der Zwangsmaßnahmen. Die Landesregierung hat keine Daten zu Pfändungen oder Erzwingungshaft vorgelegt. Es wird auf frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs verwiesen.