❓ Hessische Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) thematisiert die rechtlichen und ethischen Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe und die Notwendigkeit einer Anpassung der hessischen Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ärztinnen und Ärzte in Hessen sowie die Landesärztekammer Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Beurteilung des Urteils durch die Landesregierung, zu den erwarteten Auswirkungen in Hessen und zur Anpassung der Berufsordnung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht das Urteil als Auftrag an den Bundesgesetzgeber, um Rechtssicherheit zu schaffen. § 16 Abs. 3 der Berufsordnung ist rechtlich nicht mehr belastbar und bedarf einer Modifikation. Die Landesärztekammer plant, die Berufsordnung entsprechend anzupassen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin stellt fest, dass das Urteil weitreichende Folgen für die Berufsordnung hat. Die Landesärztekammer Hessen wird aufgrund des Urteils keine berufsrechtlichen Ermittlungen aufnehmen. Es wird erwartet, dass das Urteil zu einem Anstieg der Sterbehilfe führt.