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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Hessische Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe

28. Februar 2020Dokument 20/2486 · WP 20Hessen
Christiane Böhm
SterbehilfeBerufsordnungÄrzteBundesverfassungsgerichtHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) thematisiert die rechtlichen und ethischen Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe und die Notwendigkeit einer Anpassung der hessischen Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Ärztinnen und Ärzte in Hessen sowie die Landesärztekammer Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt Fragen zur Beurteilung des Urteils durch die Landesregierung, zu den erwarteten Auswirkungen in Hessen und zur Anpassung der Berufsordnung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung sieht das Urteil als Auftrag an den Bundesgesetzgeber, um Rechtssicherheit zu schaffen. § 16 Abs. 3 der Berufsordnung ist rechtlich nicht mehr belastbar und bedarf einer Modifikation. Die Landesärztekammer plant, die Berufsordnung entsprechend anzupassen.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin stellt fest, dass das Urteil weitreichende Folgen für die Berufsordnung hat. Die Landesärztekammer Hessen wird aufgrund des Urteils keine berufsrechtlichen Ermittlungen aufnehmen. Es wird erwartet, dass das Urteil zu einem Anstieg der Sterbehilfe führt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2486, Wahlperiode 20, eingereicht 28. Februar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.