❓ Dokument 20/2493
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird untersucht, wie viele Polizeibeamte in Hessen genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten ausüben und welche Besoldungsgruppen betroffen sind. Zudem werden die Gründe für die Genehmigung oder Ablehnung von Nebentätigkeiten thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Polizeibeamte des Landes Hessen, insbesondere die, die Nebentätigkeiten ausüben oder beantragen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Polizeibeamten mit Nebentätigkeiten, deren Besoldungsgruppen und den Gründen für Genehmigungen oder Ablehnungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Es wurden 1248 Polizeibeamten Nebentätigkeiten genehmigt. 238 dieser Beamten wohnen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern. In den Jahren 2017 bis 2019 wurden 18 Anträge abgelehnt, hauptsächlich wegen Beeinträchtigung dienstlicher Interessen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet ein wichtiges Thema der Polizeiarbeit in Hessen und zeigt die Herausforderungen auf, mit denen Polizeibeamte konfrontiert sind, insbesondere in Bezug auf Lebenshaltungskosten und Nebentätigkeiten.