❓ Dokument 20/2496
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) thematisiert die Anzahl und die Bedingungen von Mutter-Kind-Haftplätzen in Hessen. Es wird auf die Ziele der Unterbringung, die Ausstattung der Einrichtungen sowie die Betreuung von Müttern und Kindern eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mütter, die im Justizvollzug in Hessen inhaftiert sind, sowie deren Kinder, die während der Haftzeit bei ihnen leben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu Anzahl, Zielen, Ausstattung und Betreuung in den Mutter-Kind-Haftplätzen sowie zur Möglichkeit von Vater-Kind-Plätzen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz beschreibt, dass es in Hessen 23 Mutter-Kind-Haftplätze gibt und erläutert die Ziele dieser Plätze sowie die Ausstattung der Einrichtungen. Es wird darauf hingewiesen, dass statistische Daten zu abgelehnten Anträgen nicht vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten zeigen die Bemühungen der Landesregierung, die Beziehungen zwischen Müttern und ihren Kindern während der Haftzeit zu fördern. Es gibt jedoch auch Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Aufnahme von suchtmittelabhängigen Müttern.