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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/2514

16. Juli 2026Dokument 20/2514 · WP 20Hessen
Lisa Gnadl
KindererziehungszeitenPensionenBeamteHessenRentenversicherung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie Kindererziehungszeiten bei der Berechnung von Pensionen für hessische Landesbeamte berücksichtigt werden. Es wird auf Unterschiede zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind hessische Landesbeamte und -beamtinnen sowie deren Kinder, insbesondere hinsichtlich der Anrechnung von Erziehungszeiten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Differenzierung der Anrechnung nach Geburtsjahr der Kinder und zur Angleichung der Regelungen zwischen Beamten und gesetzlich Rentenversicherten gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort des Ministers erläutert, dass die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedlich geregelt ist. Für Kinder ab 1992 beträgt die Anrechnung 36 Monate, während für Kinder vor 1992 unterschiedliche Regelungen bestehen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Angleichung besteht nicht, jedoch wird eine Prüfung zur Änderung der Regelungen in Betracht gezogen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antwort thematisieren eine wichtige soziale Frage zur Gleichstellung von Beamten und Rentenversicherten in Hessen. Die Diskussion über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten könnte Auswirkungen auf die finanzielle Situation von Beamten und deren Familien haben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2514, Wahlperiode 20, eingereicht 9. März 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.