❓ Umsetzung des Masernschutzgesetzes
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Umsetzung des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft trat. Es regelt die Impfpflicht für Kinder und Personal in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen und sieht vor, dass die Nachweispflicht von staatlichen Stellen kontrolliert werden kann.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder, Eltern, Mitarbeiter in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen sowie die Gesundheitsämter in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, wie die Umsetzung des Masernschutzgesetzes unterstützt wird, wie Eltern informiert werden, und wie die Kontrolle der Impfnachweise organisiert ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung informiert, dass es Erlass und Handlungsempfehlungen für die Gesundheitsämter gibt. Pressemitteilungen und Informationsveranstaltungen wurden durchgeführt, um die Bevölkerung und die betroffenen Institutionen über das Gesetz zu informieren. Eltern werden durch Einladungsschreiben und Beratung bei Vorsorgeuntersuchungen über die Impfpflicht informiert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Kontrolle der Impfnachweise eine zusätzliche Belastung für die Kitas darstellen könnte. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfassung des Impfstatus nicht an die Gesundheitsämter übermittelt wird, sondern nur fehlende Nachweise gemeldet werden müssen.