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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Vorzeitiger Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit im Justizvollzug

9. März 2020Dokument 20/2521 · WP 20Hessen
Heike Hofmann, Frank-Tilo Becher
JustizvollzugDienstunfähigkeitRuhestandBeamteGesundheitsmanagement
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Versetzung von Beamten des hessischen Justizvollzugs in den vorzeitigen Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Anzahl der Versetzungen seit 1999, den Gründen dafür und den Bemühungen des Justizministeriums, dienstunfähige Beamte anderweitig einzusetzen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Beamte im hessischen Justizvollzug, insbesondere solche, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr dienstfähig sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der seit 1999 versetzten Beamten, den Gründen für die Versetzungen, den Bemühungen um anderweitige Verwendung und der Dauer der Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Antworten der Ministerin der Justiz auf die Fragen der Fragesteller, einschließlich der Anzahl der Beamten, die seit 1999 in den Ruhestand versetzt wurden, und der Maßnahmen zur Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beamter. Es wird erwähnt, dass konkrete Erkrankungen nicht offengelegt werden und dass die Versetzung in den Ruhestand erst erfolgt, wenn alle Möglichkeiten der anderweitigen Verwendung geprüft wurden.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass eine signifikante Anzahl von Beamten aufgrund gesundheitlicher Probleme in den Ruhestand versetzt wird. Die Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann, gibt an, dass seit 1999 keine Daten vor 2005 vorliegen und dass Maßnahmen zur Wiedereingliederung durchgeführt werden. 187 Beamte waren 2019 langzeiterkrankt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2521, Wahlperiode 20, eingereicht 9. März 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.