Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageAfD

❓ Lebensmittelkontrollen in der Stadt Frankfurt am Main

11. März 2020Dokument 20/2533 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
LebensmittelkontrollenFrankfurt am MainPersonalmangelLebensmittelsicherheitKontrollzahlen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn befasst sich mit den durchgeführten Lebensmittelkontrollen in Frankfurt am Main. Es wird auf die Diskrepanz zwischen den erforderlichen und tatsächlich durchgeführten Kontrollen hingewiesen, die durch Personalmangel und unzureichende Mittel verursacht wird.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Lebensmittelkontrolleure in Frankfurt am Main sowie die Betriebe, die kontrolliert werden müssen. Auch die Verbraucher sind indirekt betroffen, da die Lebensmittelsicherheit auf dem Spiel steht.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt Fragen zur Finanzierung der Lebensmittelkontrollen, zur Anzahl der durchgeführten Kontrollen und zu den Gründen für den Mangel an Fachkräften im Bereich der Lebensmittelkontrollen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Höhe der Mittelzuweisung nur eingeschränkt aussagekräftig ist. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Kommunen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eine effektive Lebensmittelüberwachung organisieren. Zudem wird der Mangel an Fachkräften auf die unzureichende Bezahlung und die lange Ausbildungsdauer zurückgeführt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Anzahl der durchgeführten Kontrollen in Frankfurt aufgrund von Personalmangel und unzureichenden Mitteln nicht ausreicht. Die Stadt Frankfurt benötigt mehr als 6.500 Kontrollen pro Jahr, führt aber nur 3.104 durch. Die Landesregierung gibt an, dass die Kontrolleure selbst ausgebildet werden müssen und dass die Ausbildungsdauer zwei Jahre beträgt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2533, Wahlperiode 20, eingereicht 11. März 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.