❓ Förderung hessischer Vereine und Institutionen im Rahmen von EU-Programmen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die finanzielle Unterstützung hessischer Vereine und Institutionen durch EU-Programme, insbesondere den Europäischen Sozialfonds und den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Vereine und Institutionen, die finanzielle Mittel aus EU-Programmen erhalten.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur routinemäßigen Information der Landesregierung über EU-Förderungen, zur Berücksichtigung von Förderbeträgen und zur Verpflichtung der geförderten Institutionen zur Offenlegung von EU-Mitteln gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung informiert nicht routinemäßig über EU-Förderungen. Die Förderung erfolgt über zuständige Bewilligungsstellen. Doppelförderungen sind ausgeschlossen, und die Informationen über geförderte Vereine liegen der ESF-Verwaltungsbehörde nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Landesregierung nicht ausreichend über die EU-Fördermittel informiert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die EU selbst keine Mittel verwaltet, sondern die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind.