❓ Funktionen und Ausgestaltung des Schulportals
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert das Schulportal Hessen, das im Jahr 2022 flächendeckend von hessischen Schulen genutzt werden soll. Es bietet verschiedene Funktionen zur Unterstützung des digitalen Lehrens und Lernens.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle hessischen Schulen, Lehrkräfte und Schüler, die das Schulportal nutzen oder nutzen sollen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Verfügbarkeit des Schulportals als App, zur Akzeptanz der Messenger-Funktion, zur Nutzung vorhandener Systeme wie Moodle und Mahara sowie zu Datenschutzmaßnahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Schulportal von jedem internetfähigen Gerät zugänglich ist und dass über 650 Schulen es bereits nutzen. Es wird keine Pseudonymisierung verwendet, und das Schulportal ist als rein pädagogisches Unterstützungssystem konzipiert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass das Schulportal eine wichtige Rolle im digitalen Unterricht spielt. Die Landesregierung hat keine Pseudonymisierungslösungen implementiert und plant, die Funktionen des Schulportals bis zum Schuljahr 2021/2022 für alle Schulen bereitzustellen.