❓ Aufhebung von Staatsleistungen an Religionsgesellschaften
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Aufhebung von Staatsleistungen an Religionsgesellschaften in Hessen. Es wird auf einen Gesetzentwurf im Bundestag verwiesen, der die Ablösung dieser Zahlungen durch die Bundesländer vorsieht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Religionsgesellschaften in Hessen, insbesondere die Evangelischen Landeskirchen und die Katholischen Bistümer.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellungen umfassen die Höhe der Zahlungen, die Empfänger dieser Zahlungen und die rechtlichen Grundlagen für diese Zahlungen. Zudem wird gefragt, ob die Landesregierung Gespräche über die Ablösung der Zahlungen geführt hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung nennt die Höhe der Zahlungen an verschiedene Religionsgesellschaften für das Jahr 2019. Es wird festgestellt, dass die Zahlungen auf vertraglichen Grundlagen beruhen und dass es keine Gespräche mit der Bundesregierung über die Ablösung der Zahlungen gegeben hat.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung antwortet, dass die Zahlungen an die Evangelischen Landeskirchen und die Katholischen Bistümer auf Verträgen aus den Jahren 1960 und 1963 basieren. Die Höhe der Zahlungen an die Evangelischen Landeskirchen betrug 37.348.502,15 € und an die Katholischen Bistümer 15.146.042,66 €. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlungen an die Jüdischen Gemeinden nicht von den genannten Artikeln erfasst werden.