Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageAfD

❓ Steuerbefreiung von Religionsgemeinschaften

18. März 2020Dokument 20/2572 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
SteuerbefreiungReligionsgemeinschaftenKörperschaft des öffentlichen RechtsFinanzenHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Steuerbefreiung von Religionsgemeinschaften thematisiert, insbesondere die Frage, ob diese Privilegien im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Es wird auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs verwiesen, das die Gemeinnützigkeit von Kirchen in Frage stellt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Religionsgemeinschaften in Hessen, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben, sowie die Landesregierung, die über die Steuerregelungen entscheidet.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Höhe der entgangenen Steuereinnahmen, zur Angemessenheit der Steuerprivilegien und zu möglichen Überlegungen der Landesregierung, diese Privilegien abzuschaffen oder einzuschränken.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über die Höhe der entgangenen Steuereinnahmen. Sie hält die derzeitige Regelung für angemessen und sieht keinen Änderungsbedarf bei der Besteuerung von Religionsgemeinschaften.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Steuerprivilegien nicht mehr zeitgemäß sind. Die Landesregierung antwortet, dass die steuerliche Beurteilung auf dem Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts basiert und keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen sollen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2572, Wahlperiode 20, eingereicht 18. März 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.