❓ Steuerbefreiung von Religionsgemeinschaften
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Steuerbefreiung von Religionsgemeinschaften thematisiert, insbesondere die Frage, ob diese Privilegien im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Es wird auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs verwiesen, das die Gemeinnützigkeit von Kirchen in Frage stellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Religionsgemeinschaften in Hessen, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben, sowie die Landesregierung, die über die Steuerregelungen entscheidet.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Höhe der entgangenen Steuereinnahmen, zur Angemessenheit der Steuerprivilegien und zu möglichen Überlegungen der Landesregierung, diese Privilegien abzuschaffen oder einzuschränken.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über die Höhe der entgangenen Steuereinnahmen. Sie hält die derzeitige Regelung für angemessen und sieht keinen Änderungsbedarf bei der Besteuerung von Religionsgemeinschaften.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Steuerprivilegien nicht mehr zeitgemäß sind. Die Landesregierung antwortet, dass die steuerliche Beurteilung auf dem Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts basiert und keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen sollen.