❓ Dokument 20/2588
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Problematik des Wohnungsmangels in Hessen thematisiert und die Möglichkeit einer Umsatzsteuerbegünstigung für Handwerkerleistungen im Wohnungsbau erörtert. Der Fragesteller sieht hierin eine Möglichkeit, die Baukosten zu senken und somit den Wohnungsbau zu fördern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen, die Schwierigkeiten haben, Wohnraum zu finden. Auch die Bauwirtschaft und Handwerker sind betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung Überlegungen anstellt, eine Umsatzsteuerbegünstigung für Handwerkerleistungen im Wohnungsbau einzuführen und ob diese als geeignetes Instrument zur Förderung des Wohnungsbaus angesehen wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung hat keine Überlegungen zur Umsatzsteuerbegünstigung von Handwerkerleistungen im Wohnungsbau. Sie hält eine generelle Förderung über den ermäßigten Umsatzsteuersatz für nicht zielführend und verweist auf bestehende Fördermaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass trotz des Wohnungsmangels keine gesetzlichen Maßnahmen zur Umsatzsteuerbegünstigung geplant sind. Dies könnte auf Widerstand gegen eine solche Maßnahme hinweisen und stellt die Frage nach der Effektivität bestehender Förderprogramme in den Raum.