❓ Dokument 20/2629
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) thematisiert ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf, das den Sozialleistungsausschluss von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in der Corona-Pandemie in Frage stellt. Die Anfrage zielt darauf ab, die Position der hessischen Landesregierung zu diesem Urteil zu erfahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind EU-Bürgerinnen und -Bürger, insbesondere obdachlose Personen, die in Hessen leben und Sozialleistungen beantragen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Beurteilung des Urteils durch die Landesregierung sowie zu den erwarteten Auswirkungen auf Hessen gestellt. Zudem wird nach Gesprächen mit hessischen Kommunen und geplanten Maßnahmen zur Unterstützung betroffener EU-Bürger gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung äußert sich neutral zur gerichtlichen Entscheidung und betont, dass der Beschluss keine Bindungswirkung für andere Gerichte hat. Es wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen im SGB II und SGB XII auch für EU-Bürger in Notlagen Hilfsmaßnahmen vorsehen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort der Landesregierung verdeutlichen die rechtlichen Herausforderungen und die Unsicherheiten für EU-Bürger in Hessen während der Corona-Pandemie. Es gibt keine spezifischen Maßnahmen oder Gespräche der Landesregierung, um auf das Urteil zu reagieren.