❓ Bezug von Schutzausrüstung aus Asien – Teil III
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit dem Bezug von Schutzausrüstung aus Asien im Kontext der Corona-Pandemie. Die Fragesteller fragen nach den rechtlichen Grundlagen und den Vertragsbedingungen für den Bezug dieser Ausrüstung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen in Deutschland, die Schutzausrüstung herstellen, sowie die Bundesregierung und Institutionen des Gesundheitsschutzes.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob der Bezug von Schutzausrüstung über Ausschreibungen erfolgt und welche Vertragsbedingungen dabei gelten. Zudem wird nach der Flexibilität der Verträge gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass das geltende Recht beim Bezug von Schutzausrüstung Anwendung findet. Verträge über Lieferungen können kurzfristig gekündigt werden, was Flexibilität in der Beschaffung ermöglicht.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Bundesregierung direkte Vertragsbeziehungen mit Herstellern aus Asien bevorzugt. Die Antwort der Landesregierung verweist auf bestehende Vergaberechtsregelungen und die Möglichkeit, Verträge kurzfristig zu kündigen.