❓ Dokument 20/2637
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Regelungslücken im Infektionsschutzgesetz bezüglich der Entschädigung für Betriebe, die aufgrund von behördlichen Anordnungen während der Corona-Pandemie geschlossen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, die aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geschlossen wurden, sowie deren Inhaber und Angestellte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Regelungslücke im Infektionsschutzgesetz aufgeworfen und nach möglichen Maßnahmen der Landesregierung gefragt, um diese Lücke zu schließen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung stellt fest, dass das Infektionsschutzgesetz als abschließend betrachtet wird und eine gesetzliche Regelung durch das Land nicht möglich ist. Die Bundesregierung hat ein Konjunkturpaket beschlossen, um wirtschaftliche Folgen zu kompensieren.
⚡ Einordnung
Die politische Einordnung zeigt, dass die Landesregierung keine Möglichkeit sieht, auf die Regelungslücke im Infektionsschutzgesetz zu reagieren. Dies könnte zu Unzufriedenheit bei betroffenen Unternehmen führen, die auf Entschädigungen hoffen.