❓ Dokument 20/2654
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) thematisiert die geplante Neuregelung der Grunderwerbsteuer, insbesondere die Änderungen bezüglich der sogenannten Share Deals. Diese Regelungen sollen die Steuerpflicht bei der Übertragung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften anpassen und die Haltefristen verlängern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Grundstücksgesellschaften, Bauträger, Projektentwickler sowie Investoren im Immobiliensektor in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Position der Landesregierung zur geplanten Gesetzesänderung, zur Vereinbarkeit der Haltefristverlängerung mit dem Grundgesetz und zu den Übergangsregelungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bekräftigt ihre Unterstützung für die Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes, um Steuervorteile zu vermeiden und die Steuerpflicht fair zu gestalten. Die Übergangsregelungen werden als ausreichend erachtet, um den Vertrauensschutz zu gewährleisten. Es wird auch auf die Befürchtungen der Baubranche eingegangen, die durch die Änderungen negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort befürchtet.
⚡ Einordnung
Die Neuregelung der Grunderwerbsteuer wird politisch kontrovers diskutiert, da sie sowohl als notwendig zur Bekämpfung von Steuervermeidung angesehen wird, als auch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bauwirtschaft und Investitionen aufwirft.