❓ Dokument 20/2659
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, welche Maßnahmen die hessische Landesregierung ergriffen hat, um Polizeibeamte vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. Der Fragesteller verweist auf einen Todesfall eines Polizeibeamten und fordert Informationen über die Schutzmaßnahmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Polizeibeamten in Hessen, die während ihrer Dienstzeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den ergriffenen Schutzmaßnahmen, deren Zeitpunkt und der Information der Beamten über Infektionsrisiken gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat umfassende Maßnahmen ergriffen, darunter die Bereitstellung von Schutzausrüstung, die Anpassung von Dienstplänen und die Einrichtung von Informationskanälen. Es wurden über 20.000 Polizeibeamte informiert, und es gab Infektionen im mittleren zweistelligen Bereich bis Ende April 2020.
⚡ Einordnung
Die Maßnahmen der Landesregierung zielen darauf ab, die Funktionsfähigkeit der Polizei aufrechtzuerhalten und die Beamten zu schützen. Die Regelungen zur Anerkennung von Infektionen als Dienstunfall werden als ausreichend erachtet, was jedoch auch kritisch diskutiert wird.