❓ Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtliche Grundlage und die Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags, der seit 1991 erhoben wird. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Erhebung in der bisherigen Form mit dem Grundgesetz vereinbar ist und welche Überprüfungen durch die Landesregierung stattgefunden haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Steuerzahler, die Solidaritätszuschlag zahlen, sowie die Landesregierung und der Bund, die an der Regelung beteiligt sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Erhebung des Solidaritätszuschlags überprüft hat, mit welchem Ergebnis und ob sie die ab 2021 geltende Regelung für verfassungskonform hält.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat die Erhebung des Solidaritätszuschlags auf Grundlage des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 als derzeit rechtmäßig erachtet. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den geltenden Regelungen steht noch aus. Die ab 2021 geltende Regelung wird als sozialpolitisch motiviert angesehen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags nicht mehr dem ursprünglichen Zweck dient. Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, eine Normenkontrolle gegen die Neuregelung beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, da sie der Meinung ist, dass der effektive Rechtsschutz der Bürger bereits gewährleistet ist.