❓ Dokument 20/269
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Position der hessischen Landesregierung zur EU-Urheberrechtsreform, insbesondere zu den Artikeln 11 und 13, thematisiert. Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und den digitalen Verbraucherschutz.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Onlineplattformen, Verleger, Kreativschaffende sowie die Nutzer digitaler Inhalte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Bewertung der Trilog-Fassung der Richtlinie, der Beteiligung der Landesregierung am Rechtsetzungsverfahren und den Gesprächen mit hessischen Abgeordneten im Europäischen Parlament.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht die EU-Urheberrechtsreform als notwendig an, um den digitalen Binnenmarkt zu vollenden. Sie betont die Wichtigkeit einer ausgewogenen Lösung zwischen den Interessen von Rechteinhabern und der Digitalwirtschaft. Die Regierung war jedoch nicht umfassend in den Rechtsetzungsprozess eingebunden.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die EU-Urheberrechtsreform ist politisch umstritten, da sie sowohl die Rechte der Urheber als auch die Meinungsfreiheit im Internet betrifft. Proteste wie #SaveYourInternet zeigen die Bedenken der Bevölkerung gegenüber möglichen Einschränkungen.