❓ Dokument 20/2705
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie viele Bedienstete im hessischen Justizvollzug zusätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen. Es wird auch zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten unterschieden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bediensteten im hessischen Justizvollzug sowie die Institutionen, in denen sie tätig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie viele Bedienstete im Justizvollzug einer Nebentätigkeit nachgehen und wie sich diese auf Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte verteilen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz besagt, dass derzeit 392 Bedienstete einer bezahlten Nebentätigkeit nachgehen, was 12,8 % der Gesamtzahl der Bediensteten entspricht. Von diesen arbeiten 351 in Vollzeit und 41 in Teilzeit.
⚡ Einordnung
Die Ergebnisse der Anfrage könnten Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Nebentätigkeiten von Bediensteten im Justizvollzug haben. Es könnte auch Diskussionen über die Vereinbarkeit von Haupt- und Nebentätigkeiten geben.