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HessenKleine AnfrageDie Linke

Dokument 20/2713

16. Juli 2026Dokument 20/2713 · WP 20Hessen
Jan Schalauske
kalkulatorische ZinsenKommunenGebührenHessischer VerwaltungsgerichtshofRechnungshof
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Angemessenheit kalkulatorischer Zinsen in den Kommunen thematisiert. Es wird erläutert, wie diese Zinsen bemessen werden und welche rechtlichen Vorgaben dabei zu beachten sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Kommunen in Hessen sowie die Bürger, die Gebühren für kommunale Dienstleistungen zahlen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Bestimmung der Angemessenheit kalkulatorischer Zinsen sowie zur Kontrolle durch Aufsichtsbehörden gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Regierung erläutern, dass es keinen festen Zinssatz gibt, der als angemessen gilt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat einen Höchstzinssatz von 6,5 % festgelegt, während die tatsächlichen Zinsen in den Kommunen zwischen 2,5 % und 6 % liegen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage zeigt die Unsicherheiten in der Zinssatzbestimmung auf und beleuchtet die Rolle der Aufsichtsbehörden. Es gibt keine Anzeichen für überhöhte Zinsen, was für die Bürger von Bedeutung ist.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2713, Wahlperiode 20, eingereicht 8. Mai 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.