❓ Dokument 20/2716
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Situation der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Hessen thematisiert. Es werden Fragen zu deren Anzahl, Kosten und Qualifikationen gestellt, um die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes zu beleuchten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Dienststellen des Landes Hessen, Kommunen und andere Träger, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellen müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der bestellten Beauftragten, den jährlichen Kosten für deren Vergütung sowie zu den formalen Qualifikationen und Auswahlkriterien aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung stellt fest, dass Datenschutzgründe eine detaillierte Aufschlüsselung der Vergütungen und Kosten verhindern. Es wird erläutert, dass in der Regel nur eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte pro Dienststelle bestellt wird und dass die formalen Qualifikationen nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz festgelegt sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes in Hessen und wirft Fragen zu den finanziellen und organisatorischen Aspekten auf. Die Antwort der Regierung könnte auf bestehende Herausforderungen bei der Gleichstellung hinweisen.