❓ Dokument 20/2731
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Maßnahmen zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Hessen, das am 1. März 2020 in Kraft trat. Es wird auf den Bedarf an qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten eingegangen und die Rolle der hessischen Ausländerbehörden sowie deren Vernetzung und Digitalisierung beschrieben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Unternehmen, die auf qualifizierte ausländische Fachkräfte angewiesen sind, sowie die Ausländerbehörden in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den geplanten Maßnahmen, der Vernetzung der Ausländerbehörden, den Kompetenzen der zentralen Ausländerbehörden und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung umfassen die Gründung eines Landesarbeitskreises, Schulungsmaßnahmen für Ausländerbehörden, die Nutzung des Ausländerzentralregisters und die Implementierung der elektronischen Ausländerakte. Es wird betont, dass keine weiteren zentralen Ausländerbehörden in Hessen geschaffen werden sollen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten der Landesregierung zeigen die Herausforderungen und Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung in Hessen auf. Es gibt eine breite Unterstützung für die Digitalisierung, während die Entscheidung gegen zusätzliche zentrale Ausländerbehörden auf die bewährten lokalen Strukturen verweist.