❓ Klimaschutz und Zulassung synthetischer Kraftstoffe in Hessen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird thematisiert, wie Hessen die Klimaziele erreichen kann, insbesondere durch die Nutzung synthetischer Kraftstoffe im Verkehrssektor. Es wird auf die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen, die die Zulassung dieser Kraftstoffe betreffen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Verkehrsteilnehmer, die Automobilindustrie sowie Umwelt- und Klimaschutzorganisationen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Gründen für die unterschiedliche Zulassung von synthetischen Kraftstoffen in Hessen und Baden-Württemberg, den Anstrengungen der Landesregierung zur Zulassung dieser Kraftstoffe und den Maßnahmen zur Förderung von e-Fuels.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Zulassung synthetischer Dieselkraftstoffe in Hessen aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht möglich ist. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die 10. BImSchV zu ändern, um eine generelle Zulassung zu ermöglichen. Zudem wird erläutert, dass die Vermarktung von paraffinischen Dieselkraftstoffen in Deutschland bereits möglich ist, jedoch nur als Beimischung zu konventionellem Diesel.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont, dass eine generelle Zulassung von synthetischen Kraftstoffen ohne Ausnahmegenehmigung derzeit nicht möglich ist. Es wird auf die Unterstützung einer Bundesratsinitiative verwiesen, die eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen fordert. Die Fragesteller vermuten, dass die hessische Landesregierung nicht der Rechtsauffassung von Baden-Württemberg folgt, was die Zulassung betrifft.