❓ Dokument 20/2739
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Arbeitsform der Crowdworker in Hessen und deren Bewertung durch die Landesregierung. Es werden sowohl Vorteile als auch Probleme dieser neuen Arbeitsform angesprochen, insbesondere in Bezug auf soziale Absicherung und psychische Belastungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Crowdworker in Hessen, die Aufgaben über digitale Plattformen übernehmen, sowie die Landesregierung und die Gesellschaft im Allgemeinen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie viele Crowdworker es in Hessen gibt, welche Branchen betroffen sind, und ob die Landesregierung plant, Informationen über diese Arbeitsform zu sammeln.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine amtlichen Daten zur Anzahl der Crowdworker in Hessen. Es wird auf die Notwendigkeit eines modernen Arbeits- und Sozialrechts hingewiesen, jedoch fehlen konkrete Zahlen und Informationen über Plattformen und deren Nutzer.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Herausforderungen und Unsicherheiten im Bereich der Crowdarbeit auf. Die Diskussion um soziale Absicherung und Arbeitsrecht ist politisch relevant, da sie die Rechte von Arbeitnehmern in neuen Arbeitsformen betrifft.