❓ Dokument 20/2740
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Situation von Crowdworkern in Hessen thematisiert, insbesondere die Möglichkeiten zur Bewertung von Arbeitgebern und die Unterstützung durch die Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Crowdworker in Hessen, die auf digitalen Plattformen arbeiten und möglicherweise rechtliche Unsicherheiten bezüglich ihrer Beschäftigung haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Transparenz der Verdienstmöglichkeiten, zur Unterstützung durch Beratungsstellen und zur Anzahl der Scheinselbstständigen bei Crowdworkern gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Statistiken über Plattformen zur Bewertung von Arbeitgebern. Es gibt Beratungsangebote von IG Metall und ver.di, jedoch keine spezifische Unterstützung für Crowdworker. Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über die Anzahl der Scheinselbstständigen oder über Eingriffe der Arbeitsschutzbehörden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt, dass es in Hessen keine spezifischen Maßnahmen zur Unterstützung von Crowdworkern gibt, was von verschiedenen Interessengruppen kritisch betrachtet wird. Die Diskussion über die rechtliche Stellung von Crowdworkern und deren Schutz bleibt relevant.