❓ Dokument 20/2748
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Durchführung von Eichungen in Hessen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) thematisiert. Es wird untersucht, wie lange die durchschnittliche Zeit zwischen Antragstellung und Eichung dauert und ob die Ergebnisse von Herstellern bei der Eichung berücksichtigt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Hersteller von Messgeräten, Eichbehörden sowie Verbraucher, die auf die Genauigkeit von Messgeräten angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Dauer der Eichung, zur Berücksichtigung von Herstellerergebnissen und zur möglichen Kooperation zwischen Eichbehörden und Herstellern gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die durchschnittliche Dauer der Eichung variiert je nach Antragstyp und Messgeräteart. Bei terminierten Anträgen liegt sie zwischen zwei bis sechs Wochen, während nicht terminierte Anträge mehrere Monate in Anspruch nehmen können. Die Eichbehörden können unter bestimmten Umständen die Ergebnisse von Herstellern berücksichtigen, jedoch bleibt eine messtechnische Prüfung durch die Eichbehörde notwendig.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Notwendigkeit einer effizienteren Zusammenarbeit zwischen Eichbehörden und Herstellern auf, um die Eichungsprozesse zu beschleunigen und Doppelarbeit zu vermeiden. Dies könnte sowohl den Herstellern als auch den Verbrauchern zugutekommen.