❓ Dokument 20/2762
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Verfassungskonformität der Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) hinterfragt, insbesondere die weitreichenden Befugnisse des Bundesgesundheitsministers und deren Auswirkungen auf Grundrechte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürger, die in ihren Grundrechten eingeschränkt werden, sowie die Landesregierungen, die Kompetenzen an den Bund abgeben müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung über die Gesetzesänderung informiert wurde, welche Stellungnahme abgegeben wurde und ob die neuen Regelungen als verfassungskonform angesehen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält die Regelungen des § 5 Abs. 2 IfSG für verfassungskonform, da sie an eine epidemische Lage gebunden sind und die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder nicht in Frage gestellt wird.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Balance zwischen notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten und dem Schutz der Grundrechte. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Übertragung von Kompetenzen vom Land auf den Bund.