❓ Corona-Pandemie - Aussetzung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der vorübergehenden Aussetzung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen im Kontext der Corona-Pandemie. Es wird untersucht, wie viele Flugbewegungen während dieser Zeit stattfanden und ob diese tatsächlich notwendig waren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner des Frankfurter Flughafens, Fluggesellschaften sowie die Landesregierung von Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Anzahl der Flugbewegungen während der Nacht, zur Art der Flüge und zur Überprüfung der Notwendigkeit dieser Flüge.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Nachtflugverbot nicht ausgesetzt wurde und nennt konkrete Zahlen: Zwischen dem 16. März 2020 und dem 22. Mai 2020 fanden insgesamt 209 Flugbewegungen statt, davon 154 Frachtflüge, bei denen ein öffentliches Interesse anerkannt wurde.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass zahlreiche Nachtflüge nicht zwingend erforderlich waren. Die Landesregierung betont, dass keine Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden, die nicht im Planfeststellungsbeschluss geregelt sind. Zudem wurden fünf Anträge auf Start- oder Landeerlaubnis abgelehnt.