❓ Schulgeldfreiheit Gesundheitsfachberufe
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer befasst sich mit der Umsetzung der Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe in Hessen. Diese wurde durch eine Gesetzesänderung im Mai 2020 ermöglicht, die eine Ministerverordnung zur Regelung der Schulgeldfreiheit vorsieht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Auszubildende in Gesundheitsfachberufen sowie die Schulen, die entsprechende Ausbildungen anbieten. Dies schließt staatliche und staatlich anerkannte Ausbildungsstätten ein.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Schulgeldfreiheit, darunter: Wer hat Anrecht auf Schulgeldfreiheit? Welche finanziellen Mittel stellt die Landesregierung bereit? Wie viele Auszubildende profitieren von der Regelung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Schulgeldfreiheit ab dem 1. August 2020 für alle Auszubildenden gilt, die ihre Ausbildung beginnen oder bereits in der Ausbildung sind. Für den Haushalt 2020 stehen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Eine detaillierte Auflistung der Mittel nach Schulen ist nicht möglich.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin Dr. Daniela Sommer fragt nach der Umsetzung der Schulgeldfreiheit und den finanziellen Rahmenbedingungen. Die Landesregierung geht von einer ausreichenden Finanzierung aus und verweist auf eine geplante gesetzliche Regelung durch das Bundesministerium für Gesundheit.