❓ Dokument 20/2799
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird untersucht, ob Unternehmen, die steuerliche Vorteile durch Verlagerung ins Ausland nutzen, bei staatlichen Hilfen während der Corona-Pandemie gleich behandelt werden wie inländische Unternehmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen in Hessen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung bei der Gewährung von finanziellen Hilfen die steuerlichen Aktivitäten der Unternehmen berücksichtigt und ob es Abstimmungen mit der Bundesregierung oder anderen Bundesländern gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, steueroptimierende Aktivitäten bei der Vergabe von Hilfen zu berücksichtigen, da die geförderten Unternehmen in der Regel keine internationalen Strukturen aufweisen. Die Hilfen sind an eine hessische Betriebsstätte gebunden.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um steueroptimierende Praktiken von Unternehmen wird als irrelevant für die hessischen Hilfsprogramme angesehen. Dies könnte jedoch in der breiteren politischen Debatte um Steuergerechtigkeit und Unternehmensverantwortung kritisch betrachtet werden.