❓ Berücksichtigung nicht genutzter Einnahmepotentiale beim kommunalen Finanzausgleich (KFA)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert, ob und wie nicht genutzte Einnahmepotentiale von Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt werden. Es wird auf Verstöße gegen die Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung hingewiesen und die Rolle der Landesregierung in der Ermittlung dieser Potenziale hinterfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Hessen, insbesondere die Stadt Frankfurt, sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung nicht genutzte Einnahmepotentiale ermittelt und berücksichtigt, und wie dies geschieht. Zudem wird nach der Bewertung des Risikos von Klagen einzelner Kommunen gegen den KFA gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass nicht genutzte Einnahmepotentiale im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nicht ermittelt und daher auch nicht berücksichtigt werden. Sie sieht kein Risiko für Klagen einzelner Kommunen gegen den KFA.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass zahlreiche Kommunen gegen den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung verstoßen, ohne dass dies Konsequenzen hat. Die Landesregierung gibt an, dass die Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen im KFA keine Berücksichtigung nicht genutzter Einnahmepotentiale umfasst.