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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Umsetzung von „geschlechtergerechten“ Sprachregelungen durch die Landesregierung

25. Mai 2020Dokument 20/2830 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
geschlechtergerechte SpracheGleichstellungHessisches GleichberechtigungsgesetzLandesregierungSprachregelungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) beschäftigt sich mit der Umsetzung von geschlechtergerechten Sprachregelungen durch die hessische Landesregierung. Es wird kritisiert, dass die Vorgaben des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes hinsichtlich der geschlechtergerechten Sprache nicht konsequent eingehalten werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere Frauen, die durch die unzureichende Anwendung geschlechtergerechter Sprache in amtlichen Dokumenten und der Kommunikation der Landesregierung benachteiligt werden.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage fragt, ob die Landesregierung die Notwendigkeit sieht, Richtlinien für geschlechtergerechte Sprache zu erlassen und wie die Einhaltung dieser Richtlinien überprüft wird. Zudem wird nach den Gründen für die zahlreichen Verstöße gegen die Regelungen gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein verfassungsmäßiger Auftrag ist und dass grundsätzlich geschlechtergerechte Sprache verwendet wird. In Einzelfällen kann es jedoch zu Abweichungen kommen. Die konkreten Antworten auf die Fragen 2 und 4 sind nicht detailliert ausgeführt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller kritisieren die unzureichende Umsetzung der eigenen Vorgaben der Landesregierung zur geschlechtergerechten Sprache. Die Landesregierung erkennt an, dass es in Einzelfällen zu Abweichungen kommt, nennt jedoch keine spezifischen Zahlen oder Fristen zur Verbesserung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2830, Wahlperiode 20, eingereicht 25. Mai 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.