❓ Umsetzung von „geschlechtergerechten“ Sprachregelungen durch die Landesregierung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) beschäftigt sich mit der Umsetzung von geschlechtergerechten Sprachregelungen durch die hessische Landesregierung. Es wird kritisiert, dass die Vorgaben des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes hinsichtlich der geschlechtergerechten Sprache nicht konsequent eingehalten werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere Frauen, die durch die unzureichende Anwendung geschlechtergerechter Sprache in amtlichen Dokumenten und der Kommunikation der Landesregierung benachteiligt werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt, ob die Landesregierung die Notwendigkeit sieht, Richtlinien für geschlechtergerechte Sprache zu erlassen und wie die Einhaltung dieser Richtlinien überprüft wird. Zudem wird nach den Gründen für die zahlreichen Verstöße gegen die Regelungen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein verfassungsmäßiger Auftrag ist und dass grundsätzlich geschlechtergerechte Sprache verwendet wird. In Einzelfällen kann es jedoch zu Abweichungen kommen. Die konkreten Antworten auf die Fragen 2 und 4 sind nicht detailliert ausgeführt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller kritisieren die unzureichende Umsetzung der eigenen Vorgaben der Landesregierung zur geschlechtergerechten Sprache. Die Landesregierung erkennt an, dass es in Einzelfällen zu Abweichungen kommt, nennt jedoch keine spezifischen Zahlen oder Fristen zur Verbesserung.