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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Ferkelkastration in Hessen

25. Mai 2020Dokument 20/2837 · WP 20Hessen
Knut John, Gernot Grumbach, Heike Hofmann, Heinz Lotz
FerkelkastrationHessenTierschutzNarkosegeräteFörderanträge
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die ab Januar 2021 geltenden Regelungen zur Ferkelkastration in Hessen, insbesondere die Notwendigkeit von Betäubung und Schulungen für Ferkelerzeuger. Es wird nach der Anzahl der Ferkelerzeuger, den eingereichten Förderanträgen und den Schulungsmöglichkeiten gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Ferkelerzeuger in Hessen, die die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Ferkelkastration einhalten müssen, sowie die zuständigen Veterinärbehörden, die die Kontrollen durchführen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Ferkelerzeuger in Hessen, der Anzahl der Förderanträge aus Hessen, der Ausschöpfungsquote, den Schulungsmöglichkeiten für Ferkelerzeuger und der geplanten Kontrolle der Ferkelkastration.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass es keine spezifischen Daten zu den Ferkelerzeugern in Hessen gibt und nennt die Anzahl der bis Ende April 2020 eingereichten Förderanträge aus Hessen (99). Die Kontrollen der Ferkelkastration bleiben in der Verantwortung der Veterinärbehörden.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Umsetzung der neuen Regelungen zur Ferkelkastration erhebliche Auswirkungen auf die Ferkelerzeuger in Hessen haben wird. Die Landesregierung verweist auf bestehende Schulungsangebote in anderen Bundesländern und plant eigene Schulungen in Hessen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2837, Wahlperiode 20, eingereicht 25. Mai 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.