❓ Ferkelkastration in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die ab Januar 2021 geltenden Regelungen zur Ferkelkastration in Hessen, insbesondere die Notwendigkeit von Betäubung und Schulungen für Ferkelerzeuger. Es wird nach der Anzahl der Ferkelerzeuger, den eingereichten Förderanträgen und den Schulungsmöglichkeiten gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ferkelerzeuger in Hessen, die die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Ferkelkastration einhalten müssen, sowie die zuständigen Veterinärbehörden, die die Kontrollen durchführen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Ferkelerzeuger in Hessen, der Anzahl der Förderanträge aus Hessen, der Ausschöpfungsquote, den Schulungsmöglichkeiten für Ferkelerzeuger und der geplanten Kontrolle der Ferkelkastration.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass es keine spezifischen Daten zu den Ferkelerzeugern in Hessen gibt und nennt die Anzahl der bis Ende April 2020 eingereichten Förderanträge aus Hessen (99). Die Kontrollen der Ferkelkastration bleiben in der Verantwortung der Veterinärbehörden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Umsetzung der neuen Regelungen zur Ferkelkastration erhebliche Auswirkungen auf die Ferkelerzeuger in Hessen haben wird. Die Landesregierung verweist auf bestehende Schulungsangebote in anderen Bundesländern und plant eigene Schulungen in Hessen.