❓ Dokument 20/2838
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, ob und wie in hessischen Justizvollzugsanstalten während der Corona-Pandemie Haftverschonungen oder Haftaussetzungen gewährt wurden. Der Fragesteller möchte Klarheit über die rechtlichen Grundlagen und die Anzahl der betroffenen Fälle.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Strafgefangene in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie die Justizbehörden, die für die Umsetzung der Haftregelungen zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Gewährung von Haftverschonungen und Haftaussetzungen, zur Anzahl der betroffenen Häftlinge und zur rechtlichen Grundlage dieser Maßnahmen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz beschreibt, dass bis zum 31. Mai 2020 in 313 Fällen Haftverschonungen gewährt wurden. Die rechtlichen Grundlagen für diese Maßnahmen sind § 455 und § 455a der Strafprozessordnung. Die Anfrage enthält detaillierte Zahlen zu den betroffenen Justizvollzugsanstalten.
⚡ Einordnung
Die Maßnahmen zur Haftverschonung während der Pandemie sind umstritten, da sie Fragen zur öffentlichen Sicherheit aufwerfen. Die Diskussion über die Balance zwischen Gesundheitsschutz und Rechtssicherheit ist politisch relevant und betrifft viele Bürger.