❓ Störfallbetrieb Kraupatz GmbH in Münzenberg-Gambach
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Thorsten Felstehausen (Die Linke) thematisiert die Sicherheitsabstände zwischen Störfallbetrieben und schutzbedürftigen Einrichtungen. Es wird auf die Regelungen der Seveso-III-Richtlinie eingegangen, die sicherstellen sollen, dass ein angemessener Abstand zwischen gefährlichen Betrieben und Wohngebieten eingehalten wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anwohner in der Umgebung des Störfallbetriebs Kraupatz GmbH in Münzenberg-Gambach sowie Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Pflegeheime.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden zentrale Fragen zur Einhaltung der Sicherheitsabstände und zur Einstufung des Betriebs als Störfallbetrieb aufgeworfen. Insbesondere wird gefragt, warum der Abstand zur Tankstelle nicht als Domino-Effekt betrachtet wird und warum das Gase-Logistikzentrum nicht der oberen Klasse nach der Seveso-III-Richtlinie zugeordnet wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Abstand zur Tankstelle nicht als Domino-Effekt gilt, da diese nicht als Betriebsbereich eingestuft ist. Zudem wird erklärt, dass die Einstufung der Kraupatz GmbH in die untere Klasse erfolgt, da die Mengenschwellen der gefährlichen Stoffe nicht überschritten werden. Der angemessene Sicherheitsabstand von 550 Metern wurde aufgrund der Gefährlichkeit der gelagerten Stoffe festgelegt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Sicherheit in der Nähe des Störfallbetriebs und fordern Klarheit über die Genehmigungsverfahren. Die Landesregierung verweist auf die geltenden Vorschriften und die Verantwortung der Bauaufsichtsbehörden bei der Genehmigung von Bauvorhaben in der Nähe von Störfallbetrieben.