❓ Vorgehen hinsichtlich der erforderlichen personellen Unterstützung zur kurzfristigen und mittelfristigen Sicherstellung der Kontaktpersonennachverfolgung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert das Vorgehen der hessischen Landesregierung zur personellen Unterstützung der Gesundheitsämter für die Kontaktpersonennachverfolgung im Kontext der COVID-19-Pandemie. Es wird untersucht, wie der Bedarf ermittelt wurde und welche Maßnahmen zur Unterstützung ergriffen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gesundheitsämter in Hessen, die Landesregierung, die Bevölkerung sowie die Medizinstudierenden, die zur Unterstützung mobilisiert werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerinnen fragen nach dem Bedarf an Personal zur Kontaktpersonennachverfolgung, den Unterstützungsmaßnahmen der Landesregierung, dem Personalaufbau in den Gesundheitsämtern sowie der Finanzierung der zusätzlichen Kapazitäten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat den Bedarf an Personal in den Gesundheitsämtern ermittelt und unterstützt diese durch verschiedene Maßnahmen, darunter die Bereitstellung von Medizinstudierenden und die Koordination von Abordnungen. Es wurde ein Bedarf von 1.571 Kräften für ganz Hessen festgestellt. Die Finanzierung kurzfristig benötigter Kräfte erfolgt durch das Land Hessen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerinnen vermuten, dass die personelle Unterstützung nicht ausreichend ist. Die Landesregierung gibt an, dass 40 Containment Scouts angefordert wurden und dass die Finanzierung der kurzfristigen Kräfte durch das Land erfolgt. Zudem wird auf die Verantwortung der Kommunen für den langfristigen Personalaufbau hingewiesen.