❓ Erteilung der Approbation bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung nach den Bestimmungen der Bundesärzteordnung (BÄO)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation und der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs in Hessen. Es werden spezifische Fragen zur Überprüfung der Sprachkenntnisse und der Gleichwertigkeit von Ausbildungsnachweisen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die in Hessen eine Approbation als Arzt beantragen möchten, insbesondere solche mit ausländischen Abschlüssen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt, wie die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für die Approbation und die Erlaubnis zur Berufsausübung überprüfen und welche Statistiken zu Anträgen und Genehmigungen vorliegen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt die Anträge prüft. Zwischen 2015 und 2019 wurden insgesamt 1318 Approbationen erteilt. Für die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs wurden 2151 Anträge gestellt, von denen 1514 genehmigt wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller möchten wissen, wie viele Anträge abgelehnt wurden und aus welchen Gründen. Die Hauptgründe für Ablehnungen waren fehlende Nachweise über eine abgeschlossene Ausbildung. Die Anfrage wurde am 27. Mai 2020 eingereicht und die Antworten wurden am 1. Juli 2020 veröffentlicht.