❓ Dokument 20/2856
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Einsatz von Gummimunition durch hessische Spezialeinheiten untersucht. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einsatzszenarien eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Spezialeinheiten, insbesondere die Spezialeinsatzkommandos (SEK) und die Mobilen Einsatzkommandos (MEK).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zum Einsatz von Gummimunition, den spezifischen Einsatzszenarien und der rechtlichen Grundlage gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung stellt fest, dass Gummimunition nur in bestimmten Bedrohungslagen eingesetzt werden kann und dass seit 2015 kein Einsatz von Gummimunition durch hessische Einsatzkommandos stattfand.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um den Einsatz von Gummimunition ist politisch umstritten, da die Deutsche Gewerkschaft der Polizei deren Verwendung ablehnt. Die Regierung sieht jedoch den Einsatz als notwendige Option zur Verhältnismäßigkeit im Einsatz von Gewalt.